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eine künstlerische Ausbildung absolviert und/oder regelmäßige künstlerische Leistungen erbracht haben
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im Bereich der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Bühnenbild, Architektur, Grafik, Kunstgewerbe usw.)
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im darstellenden Bereich (Bühne, Musik, Konzert, Film, Artistik usw.)
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im filmschaffenden oder bühnentechnischen Bereich (Film, Kamera, Ton, Bühne usw.)
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im Literaturbereich
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im Kulturmanagement (z.B. Eventveranstaltungen, Ausstellungen, Theaterproduktionen, Museen etc.)
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Wohnsitz in Wien haben und/oder
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KundIn des AMS Wien sind, unabhängig davon, ob eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) bezogen wird